Geburtshilfe
Ihre Schwangerschaft soll eine Bereicherung in Ihrem Leben sein. Wir freuen uns, Sie auf diesem Weg begleiten zu dürfen.
Wir bieten unseren Patienten ein Leistungsangebot, das nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet wird. Manche Leistungen sind im Einzelfall jedoch medizinisch sinnvoll.
Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, führen wir selbstverständlich auch bei gesetzlich versicherten Patienten durch. Diese Leistungen müssen selbst bezahlt werden.
- Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien (Basisleistungen)
- US-Screening
- Zuckerbelastungstest (Schwangerschaftsdiabetes)
- aboranalysen (Toxoplasmose, Streptokokken der Gruppe ß, HIV-Test, Röteln Immunität, Varizellen, Ringelröteln etc.)
- Akupunktur, Homöopathie etc. durch Hebammen am Stiftungskrankenhaus Nördlingen
- Dopplersonographie sowie Baby Fernsehen
Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien (Basisleistungen)
Die Schwangerschaft ist einer der spannendsten Zeiten im Leben einer Frau und in einer Beziehung. Wir wollen Sie hierbei begleiten und Ihnen mit unserer Erfahrung helfen, diese Zeit angenehm zu erleben.
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind während einer Schwangerschaft drei Ulltraschalluntersuchungen vorgesehen:
1. in der 9.-12. Schwangerschaftswoche (SSW)
2. in der 19.-22. SSW
3. in der 29.-32. SSW
Mit Hilfe dieser Ulltraschalluntersuchungen können in vielen Fällen Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um ggf. eine weiterführende Diagnostik oder entsprechende Therapie einzuleiten.